AYLO und BARDEHLE PAGENBERG erzielen im Rahmen einer Reihe von multinationalen Patentstreitigkeiten über Video-Streaming-Technologie zwei Erfolge vor dem Landgericht München I und der EPG Zentralkammer Paris.

Pressemitteilung vom 2. Juni 2025

Am 14. Mai 2025 hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I eine Patentverletzungsklage von DISH Technologies L.L.C. et al. („DISH“) gegen AYLO PREMIUM LTD und weitere verbundene Unternehmen derselben („AYLO“) abgewiesen. AYLO ist ein Tech-Pionier, der weltweit erstklassige Inhalte für Erwachsene auf einigen der sichersten Plattformen im Internet anbietet, darunter Pornhub und Brazzers.

Das Gericht entschied, dass das Klagepatent EP 3 822 805 („EP 805“), das sich mit adaptivem Videostreaming befasst, von AYLO nicht verletzt wurde und übernahm damit die Auslegung eines der zentralen Anspruchsmerkmale von AYLO. EP 805 betrifft einen spezifischen Mechanismus zur Änderung der Videoqualität während des Streamings. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die angegriffenen Dienste von AYLO den beanspruchten Mechanismus nicht nutzen. Darüber hinaus wies das Gericht nicht nur eine angeblich unmittelbare Patentverletzung zurück, sondern auch mehrere Versuche von DISH, eine äquivalente Patentverletzung geltend zu machen.

Kurz darauf, am 28. Mai 2025, erließ die EPG Zentralkammer Paris eine Entscheidung in einem parallelen, von AYLO initiierten Patentnichtigkeitsverfahren. Die Zentralkammer widerrief den deutschen Teil des EP 805 mit der Begründung, das Klagepatent sei durch eine unzulässige Verallgemeinerung unzulässig erweitert worden. Das Gericht folgte zudem der Argumentation von AYLO und klärte eine zuvor ungeklärte Rechtsfrage, und zwar, dass das EPG europäische Patente je nach beantragtem Umfang für einen oder mehrere einzelne EPG-Mitgliedstaaten widerrufen kann. 

Dies sind zwei wichtige Erfolge für AYLO in einem multinationalen Patentstreit, der sich nicht nur auf Deutschland und das EPG erstreckt, sondern auch auf das Vereinigte Königreich und die USA.

Vertreter für AYLO: BARDEHLE PAGENBERG (München)
Prof. Dr. Tilman Müller-Stoy (federführend Nicht-Verletzung; Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsmediator (MuCDR), Vertreter vor dem EPG, Partner)
Dr. Georg Anetsberger (federführend Nichtigkeit; Patentanwalt, European Patent Attorney, Vertreter vor dem EPG, Partner)
Dr. Tobias Wuttke (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Vertreter vor dem EPG, Partner)
Dr. Martin Drews (Rechtsanwalt, Vertreter vor dem EPG, Counsel)
Maggie Huang (Patentanwältin, European Patent Attorney, Vertreterin vor dem EPG, Senior Associate)
Saskia Mertsching, LL.M. (Rechtsanwältin, Vertreterin vor dem EPG, Associate)

Mishcon de Reya (London)
Conor McLaughlin (Europäischer Patentanwalt, EPG-Vertreter, Managing Associate)


Vertreter für DISH: Allen Overy Shearman Sterling LLP (München)
Denise Benz (Rechtsanwältin, EPG-Vertreterin)
Dr. Jan Ebersohl (Rechtsanwalt, EPG-Vertreter)
Celina Kuhn (Associate)


21. Zivilkammer des Landgerichts München I
Dr. Werner (vorsitzender Richter)
Dr. Seiler-Bohn (Berichterstatterin)
Dr. Benz (Richter)

Kammerbesetzung der EPG Zentralkammer Paris
Marjolein Visser (vorsitzende Richterin)
Maximilian Haedicke (Berichterstatter)
Alessandro Sanchini (Technisch qualifizierter Richter)
 

Datum


Autor

Tilman Müller-Stoy
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsmediator (MuCDR), Vertreter vor dem EPG, Partner

Tilman Müller-Stoy

Georg Anetsberger
Patentanwalt, European Patent Attorney, Vertreter vor dem EPG, Partner

Georg Anetsberger

Tobias Wuttke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Vertreter vor dem EPG, Partner

Tobias Wuttke

Martin Drews
Rechtsanwalt, Vertreter vor dem EPG, Counsel

Martin Drews

Maggie Huang
Patentanwältin, European Patent Attorney, Vertreterin vor dem EPG, Senior Associate

Maggie Huang

Saskia Mertsching
Rechtsanwältin, Vertreterin vor dem EPG, Senior Associate

Saskia Mertsching